Auf einen Blick
- Der Fall: Ein Hersteller bewarb Zahnbürsten und Zahnpasta in Onlineshops als „klimaneutral zertifiziert“, ohne nähere Erläuterungen zu geben.
- Das Problem: Die Wettbewerbszentrale klagte, da die Werbung suggerierte, Emissionen würden vermieden. Tatsächlich wurden sie nur durch externe Projekte kompensiert.
- Das Urteil: Das Landgericht München I untersagte die Werbeaussagen. Laut Bundesgerichtshof müssen Unternehmen bei Umweltbegriffen sofort aufklären, was genau gemeint ist.
- Fazit: Pauschale „Klimaneutral“-Labels ohne direkte Erläuterung der Kompensationsmaßnahmen sind künftig unzulässig.
- Wichtig für die Praxis: Werbeaussagen zum Umweltschutz müssen transparent sein, um den Vorwurf des „Greenwashings“ zu vermeiden.
Quelle: https://www.zm-online.de/news/detail/gericht-untersagt-klimaneutral-werbung-fuer-zahnpflegeprodukte

